Für uns bei der Logopädie am Südwink – Ihrer Praxis für Logopädie in München – steht das Vertrauen unserer Patientinnen & Patienten an oberster Stelle. Daher ist es uns besonders wichtig, Ihnen umfassende Informationen und einen ausgezeichneten Service zu bieten, damit Sie sich jederzeit gut aufgehoben fühlen und keine Fragen offenbleiben.
Im Folgenden finden Sie interessante Informationen aus dem Bereich der Logopädie zu verschiedenen Therapieangeboten und Störungsbildern. Bei Fragen oder Unsicherheiten zögern Sie bitte nicht, sich an unser engagiertes Praxisteam zu wenden oder einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren.
Logopädie gilt als medizinisches Heilmittel und wird von Ärzten verordnet. D.h. vor Beginn einer logopädischen Behandlung ist eine ärztliche Untersuchung notwendig.
Der Arzt stellt dann bei Bedarf eine Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen aus.
Die logopädische Behandlung kann erst beginnen, wenn eine gültige Heilmittelverordnung vorliegt und ein Termin mit der Praxis vereinbart wurde.
Eine logopädische Behandlung wird in der Regel von niedergelassenen Ärzten folgender Fachbereiche verordnet: Allgemeinärzte, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Pädaudiologen, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Neurologen und Psychiater.
Auch Ärzte in Krankenhaus-Ambulanzen (Polikliniken) stellen Heilmittelverordnungen aus.
Eine Heilmittelverordnung ist 28 Tage gültig. Das bedeutet, die logopädische Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung einer Heilmittelverordnung begonnen werden. Ist dies nicht der Fall, kann eine neue Verordnung ausgestellt oder das Datum vom Arzt entsprechend geändert werden.
Pro Verordnung erhält man in der Regel 10-20 Behandlungstermine.
Ein logopädischer Behandlungstermin dauert 30-60 Minuten. Online-Therapien sind bei geeigneten Fällen grundsätzlich möglich. Die Dauer einer logopädischen Behandlung insgesamt ist äußerst variabel. Je nach Störungsbild und Ursache kann sie von wenigen Sitzungen bis zu mehreren Jahren dauern. Langfristverordnungen für ein ganzes Jahr sind bei entsprechender Indikation möglich.
Die Kosten für eine logopädische Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten. Erwachsene müssen eine Zuzahlung leisten. Eine Befreiung von den Zuzahlungen ist in bestimmten Fällen
möglich. Bitte stellen Sie hierzu einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Für Kinder und Jugendliche entstehen keine Kosten.
Bei medizinischer Indikation können durchaus auch Hausbesuche durchgeführt werden.
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns jederzeit zu kontaktieren. Sie können uns telefonisch erreichen oder bequem online einen Erstberatungstermin vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie als neuen Patienten in unserer Logopädie am Südwink München begrüßen zu dürfen.